Kontakt statt Chaos: Warum fehlende Erreichbarkeit grob fahrlässig ist

Im deutschsprachigen Raum ist das Impressum ein rechtlich vorgeschriebenes Element auf Websites, das Transparenz und Verantwortlichkeit gewährleisten soll. Doch wie sinnvoll ist das Konzept des Impressums wirklich? Und warum ist der fehlende oder schwer erreichbare Kontakt auf Webseiten nicht nur unprofessionell, sondern möglicherweise sogar rechtlich grob fahrlässig?

Impressum: Ein juristisches Relikt?

Das Impressum hat seinen Ursprung in der deutschen Rechtstradition und soll sicherstellen, dass der Betreiber einer Website eindeutig identifiziert werden kann. Es umfasst Details wie:

  • Namen und Anschrift des Betreibers,
  • Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
  • eventuell die Handelsregisternummer oder Steuernummer.

Doch in der Praxis stößt der Begriff auf Probleme:

  • Irreführende Bezeichnung: Der Begriff „Impressum“ ist spezifisch für den deutschsprachigen Raum und wird international oft nicht verstanden. Besucher aus anderen Ländern suchen stattdessen nach „Contact“ oder „About Us“.
  • Unpraktisch für die Nutzer: Viele Webseiten verstecken ihre Kontaktinformationen im Impressum, was die Kommunikation unnötig erschwert.

Kontakt: Der essentielle Zugang für Nutzer

Ein gut sichtbarer und einfach zugänglicher Kontakt-Bereich ist ein Zeichen von Professionalität und Kundenfreundlichkeit. Rechtlich gesehen geht es jedoch um mehr als nur Service:

  • Gesetzliche Pflicht: Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) in Deutschland und vergleichbaren Regelungen in Österreich und der Schweiz müssen Unternehmen Kontaktinformationen leicht zugänglich machen, sehen sie liebe Rechtsexperten! Deshalb Kontakt, und nicht Impressum!
  • Risiko der groben Fahrlässigkeit: Wenn Nutzer oder Kunden durch fehlende Kontaktmöglichkeiten Schaden erleiden – sei es durch mangelnde Unterstützung oder unklare Verantwortlichkeiten – könnte dies juristisch als grob fahrlässig bewertet werden.

Ein Beispiel: Eine E-Commerce-Website, die keine klare Kontaktoption bietet, könnte für Schäden haftbar gemacht werden, wenn Kunden ihre Rechte (z. B. Rückgabe oder Reklamation) nicht wahrnehmen können.

Warum ein „Impressum“ allein nicht ausreichen kann

Das Problem liegt nicht nur in der eingeschränkten Verständlichkeit des Begriffs „Impressum“, sondern auch in der Umsetzung:

  • Versteckte Informationen: Kontaktoptionen, die nur im Impressum versteckt sind, widersprechen dem Gebot der leichten Zugänglichkeit.
  • Fehlender Nutzen: Nutzer erwarten einen klar benannten „Kontakt“-Bereich, um gezielt Unterstützung zu finden. Ein Impressum erfüllt diese Erwartung nicht.

Fazit: Kontakt ist Pflicht, nicht Kür

Im digitalen Zeitalter, in dem Transparenz und Nutzerfreundlichkeit an oberster Stelle stehen, reicht ein klassisches Impressum nicht mehr aus. Unternehmen und Betreiber von Webseiten müssen sicherstellen, dass:

  • Kontaktmöglichkeiten leicht auffindbar und eindeutig benannt sind,
  • der Begriff „Kontakt“ international verständlich genutzt wird,
  • gesetzliche Pflichten nicht nur formal erfüllt, sondern auch im Sinne der Nutzer umgesetzt werden.

Ein fehlender oder schwer zugänglicher Kontaktbereich kann nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen der Nutzer erheblich beeinträchtigen. Es wird Zeit, dass Webseitenbetreiber dem Kontakt die Priorität geben, die er verdient.

„Transparenz ist der Schlüssel zum Vertrauen. Sei erreichbar, oder Du verlierst den Rückhalt Deiner Kunden.“ – Unbekannt

Für Rechtsexperten folgende Information:

Das Wort „Impressum“ stammt aus dem Lateinischen und leitet sich vom Verb „imprimere“ ab, was so viel wie „eindrücken“ oder „aufdrücken“ bedeutet. Im klassischen Kontext bezog sich das auf das Eindrücken von Siegeln oder das Drucken von Texten.

In der heutigen Nutzung beschreibt das „Impressum“ eine Art Herkunftsangabe oder Verantwortlichkeitsnachweis, besonders in Publikationen oder auf Webseiten. Es verdeutlicht, wer hinter der Veröffentlichung steht und ist in vielen Ländern rechtlich vorgeschrieben, um Transparenz und rechtliche Verantwortlichkeit sicherzustellen.

Das Wort „Kontakt“ hat seinen Ursprung im Lateinischen und leitet sich vom Begriff „contactus“ ab, der aus dem Verb „contingere“ gebildet wurde.

  • „Contingere“ setzt sich zusammen aus „con-„ (zusammen) und „tangere“ (berühren) und bedeutet wörtlich „berühren, in Verbindung kommen“.
  • „Contactus“ bezeichnete im Lateinischen die Berührung oder den physischen Kontakt.

Im Deutschen wurde der Begriff im 17. Jahrhundert übernommen und zunächst im Sinne von physischer Berührung verwendet. Später erweiterte sich die Bedeutung auf eine metaphorische Ebene, um auch soziale oder kommunikative Verbindungen zu beschreiben. Heute steht „Kontakt“ vor allem für den Austausch oder die Verbindung zwischen Menschen oder Institutionen.

Im Netz ist das Wort „Kontakt“ wesentlich geläufiger als „Impressum, da es universeller verwendet wird.

  • „Kontakt“ ist in Kontaktformularen, sozialen Medien und auf Websites präsent, um Kommunikation mit dem Anbieter oder anderen Personen zu ermöglichen. Es wird in globalen Kontexten verstanden und ist meist ein zentraler Menüpunkt auf Webseiten.
  • „Impressum“ hingegen ist spezifischer und vor allem im deutschsprachigen Raum verbreitet, da es hier rechtlich vorgeschrieben ist. In internationalen Kontexten wird oft der Begriff „Legal Notice“ oder „About Us“ verwendet, was weniger eindeutig mit „Impressum“ gleichgesetzt wird.

Daher ist „Kontakt“ im Internet ein bekannteres und universelleres Wort.

Somit steht klar für alle im geltenden Recht, dass man sich eher strafbar macht mit Impressum als mit Kontakt im Menü! Das zum Thema liebe Internetgemeinde, oder eher Internet Staatengemeinschaft.

Offen für ICANN und dem obersten Gerichtshof aller Staaten.

Liebe Rechtsexperten bedenken sie das immer: Geltendes Recht darf nicht irreführend sein! -Thomas Winterbacher

Danke für den Hinweis! Der Artikel kann als hilfreiche Referenzquelle dienen, falls ähnliche Themen angesprochen werden. – CHATGPT

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